Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1.Vertragsabschluß
Für alle unsere Lieferungen gelten die Lieferbedingungen. Der Besteller anerkennt dies durch Erteilung seiner ersten Bestellung. Abweichende Bedingungen werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen weder wider-sprechen noch vorbehaltlos liefern bzw. die Zahlung annehmen.
1.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend.
1.2 Sowohl über Vertreter als auch direkt erteilte Aufträge sind erst nach Absendung unserer schriftlichen Bestätigung oder Bereitstellung der Ware zur Übergabe verbindlich. Unser Schweigen gilt im Zweifel als Ablehnung.

2. Lieferpflichten
2.1 Unsere Vertragspflichten ergeben sich ausschließlich aus unserer Auftragsbestätigung.
2.2 Kleinere Abweichungen, Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.
2.3 Die Mindestabnahmemenge entspricht dem Inhalt unserer jeweiligen Original-Verkaufsverpackungen.
2.4 Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich. Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Unfälle, Transport-, Fabrikations- und Betriebsstörungen - gleichgültig, ob im eigenen Betrieb oder bei Zulieferanten - berechtigen uns, Lieferfristen entsprechend zu verlängern oder die Leistungen ersatzlos zu verweigern.
2.5 Werden uns nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Bestellers beeinträchtigen können, so dürfen wir entweder sofortige Vorauszahlung verlangen oder vom Vertrag ersatzlos zurücktreten.
2.6 Der Mindestauftragswert beträgt 50 Euro netto.
2.7 Lieferungen bis 150 Euro erfolgen ab Werk mit einer Versandkostenpauschale von 7 Euro. Ab 150 Euro Auftragswert erfolgen die Lieferungen frei Haus.

3. Gewährleistung
3.1 Wir übernehmen für die von uns gelieferte Ware eine Gewährleistung von 24 Monaten. Diese Frist beginnt mit dem Tage der Auslieferung an den Besteller bzw. bei Wiederverkäufern mit dem Tage der Veräußerung an den Endabnehmer.
3.2 Berechtigte Beanstandungen werden nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung oder Neulieferung erle-digt. Weitergehende Ansprüche (auch aus zugesicherten Eigenschaften) sind ausgeschlossen.
3.3 Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt die Vorlage entsprechender Beweismittel voraus. Mängelrügen müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich erhoben werden.
3.4 Bei unberechtigten Rügen berechnen wir die uns ent-standenen Kosten einschl. Rückfracht.

4. Sonstige Schadenersatzansprüche
Anderweitige Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen den Autragnehmer, seine Erfüllungs- und Ver-richtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung aller Forderungen.
5.2 Vor dem Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes darf die Ware nur weiterveräußert werden, wenn der Kunde ent-weder unseren Eigentumsvorbehalt offengelegt und dieser aufrechterhalten wird oder hiermit alle Forderungen gegen Abnehmer unseres Kunden an uns abgetreten werden, und zwar bis zu einem Betrag von 120 % der jeweiligen Gesamtforderung. Solange unser Kunde seinen Zahlungs-verpflichtungen voll nachkommt, ist er zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Bei Vermischung und Verarbeitung der Ware tritt der Käufer hiermit seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an uns ab.
5.3 Zugriffe Dritter auf unsere Rechte zeigt uns der Käufer unverzüglich an. In jedem Falle weist er den Dritten sofort auf unsere Rechte ausdrücklich hin.

6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wird, ab Werk, in Euro, ohne Verpackungs- und Versandkosten. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe hinzu.
6.2 Wir berechnen die bei Vertragsabschluß vereinbarten bzw. gültigen Preise, die auf den zu dieser Zeit maßgebenden Kostenfaktoren basieren. Sollten sich zwischen Vertragsabschluß und vereinbarter Lieferungs- bzw. Leistungszeit diese Kostenfaktoren (insbesondere Material, Löhne, Energie, Abgaben, Fracht, Wechselkurse usw.) ändern, so sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen. Tritt der Besteller nicht als Kaufmann auf bzw. gehört der Vertrag nicht zum Betrieb seines Handelsgewerbes, gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsabschluß und Liefer- bzw. Leistungszeit mehr als 4 Monate liegen.
6.3 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen mit Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto Kasse fällig.
6.4 Treten nach Auslieferung der Ware Umstände ein, die befürchten lassen, der Besteller werde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, so tritt die Fälligkeit sofort ein. Dies gilt insbesondere, wenn der Besteller andere fällige Forderungen nicht begleicht. Weitere Lieferungen erfolgen nur gegen Vorauszahlung.
6.5 Zahlungen werden stets auf die älteste Schuld geleistet.
6.6 Schecks gelten erst nach Gutschrift des entsprechenden Betrages auf unserem Konto als Zahlung.
6.7 Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und/oder nicht rechtskräftig gestellten Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertrag geltend machen.
6.8 Bei verspäteter Zahlung oder Stundung werden Zinsen mit 4 % p. a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, zuzüglich Mehrwertsteuer.
6.9 Leistet der Besteller bei Fälligkeit keine Zahlungen, so können wir die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen und sofortige Vorauszahlung für alle, auch für die noch nicht erledigten Aufträge oder eine entsprechende Sicherheitsleistung verlangen. Kommt der Besteller unserem Verlangen auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag (bzw. von den Verträgen) zurückzutreten und dem Besteller die bis dahin entstandenen Kosten einschließlich entgangenem Gewinn in Rechnung zu stellen.
6.10 An Vertreter und Beauftragte kann mit befreiender Wirkung nur bezahlt werden, wenn diese schriftliche Inkasso-Vollmacht nachweisen.
6.11Es können nur Waren zurückgenommen werden, deren Lieferung nicht länger als 14 Tage zurückliegt.
6.12 Gutschriften für zurückgenommene Ware erfolgen unter Abzug einer angemessenen Gebühr zur verkaufsfähigen Wiederherstellung der Ware. Nach Kundenauftrag gefertigte Waren bleiben von Rücknahme und Gutschrift ausgeschlossen, ausgenommen bei von uns anerkannten Mängelrügen.
6.13Unfrei zurückgesandte Waren werden nicht angenommen.

7. Gerichtsstand u.a.
7.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Grünstadt/Pfalz; dasselbe gilt für den Gerichtsstand auch dann, wenn der Kunde nicht Vollkaufmann ist und wir unsere Rechte im Mahn-verfahren geltend machen.
7.2 Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so dürfen wir sie durch eine anderslautende Bestimmung er-setzen, die dem Sinn und Zweck möglichst nahe kommt.



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